ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR EDENRED LÖSUNGEN
(zuletzt geändert am: 29.03.2024)
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird nachstehend das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

1. GELTUNG
1.1. Edenred Austria GmbH („Edenred“) vertreibt gegenüber Unternehmenskunden („Kunden“) Gutscheinprodukte als Prepaid-Karten in physischer oder virtueller Form („Edenred Karten“ oder „Karten“). Diese können nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz 1988 steuerfrei mit Guthaben beladen werden, das von den Mitarbeitern der Kunden („Nutzer“) in einem von Edenred betreuten Netzwerk von durch Akzeptanzpartner („Partner“) betriebenen Einlösestellen einlösbar ist („Edenred Karten-Programm“).

1.2. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) regeln die Nutzung der Edenred Karten und des darauf befindlichen Guthabens durch die Nutzer.

2. EDENRED KARTEN
2.1. Edenred vertreibt aktuell drei Arten von Karten:
• Edenred Restaurant: einlösbar für Speisen, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden;
• Edenred Lebensmittel: einlösbar für Lebensmittel (zusätzlich zu Speisen); und
• Edenred Geschenk: einlösbar für Waren und Dienstleistungen (zusätzlich zu Speisen und Lebensmitteln).

2.2. Die Edenred Karten werden von Edenred mit technischer Unterstützung von PrePay Technologies Limited in Zusammenarbeit mit Mastercard International Incorporated herausgegeben.

2.3. Edenred handhabt die Ausgabe und Beladung der Edenred Karten mit Guthaben entsprechend der Bestellungen der Kunden sowie die Transaktionsabwicklung im Rahmen des Edenred Karten-Programms.

2.4. Edenred Karten können mit maximal € 2.500 beladen werden. Das tägliche Zahlungslimit liegt bei € 2.000.

3. EINSATZMÖGLICHKEITEN DER KARTEN
3.1. Die Edenred Karten sind nur in Österreich bei den die jeweilige Art von Edenred Karte akzeptierenden Partnern an deren Zahlungsterminals einsetzbar. Die aktuellen Partner und ihre Einlösestellen sind über die MyEdenred App und auf meinedenred.at (siehe Punkt 6) einsehbar. Ob Edenred Karten auch zur Online-Zahlung eingesetzt werden können, liegt im Ermessen des jeweiligen Partners.

3.2. Edenred ist einerseits berechtigt, jederzeit neue Partner in das Edenred Karten-Programm aufzunehmen, und andererseits nicht zur fortgesetzten Zusammenarbeit mit einem bestimmten Partner verpflichtet. Scheidet ein bisheriger Partner aus dem Edenred Karten-Programm aus, kann der Nutzer hieraus keine Ansprüche ableiten.

3.3. Physische Edenred Karten können zur kontaktlosen Zahlung mittels NFC eingesetzt werden. Die Eingabe der dem Nutzer zugeteilten PIN ist hier nur bei Erreichen der hierfür gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträge notwendig. Sowohl physische als auch virtuelle Edenred Karten können zur mobilen Zahlung mittels Apple Pay oder Google Pay eingesetzt werden. Es gelten hierfür die Bedingungen des jeweiligen Anbieters (d.h. Apple oder Google). Die Möglichkeit der kontaktlosen bzw. mobilen Zahlung ist abhängig vom Zahlungsterminal des jeweiligen Partners.

3.4. Voraussetzung für das Einsetzen einer physischen Edenred Karte zur kontaktlosen oder mobilen Zahlung ist, dass die Karte mindestens einmal zur Zahlung an einem Zahlungs-terminal durch Stecken der Karte in den dafür vorgesehenen Schlitz verwendet wurde.

3.5. Edenred Karten können für wiederkehrende Zahlungen (z.B. Abonnements) genutzt werden, solange sich darauf ausreichend Guthaben befindet.

3.6. Eine Behebung von Guthaben in bar und Überweisungen von Guthaben sind nicht möglich. Guthaben wird nicht verzinst.

4. ERHALT UND AKTIVIERUNG DER KARTEN
4.1. Edenred Karten und ihre Aufladung mit Guthaben können ausschließlich von Kunden bestellt werden. Eine Bestellung durch Nutzer ist nicht möglich. Es liegt also im Ermessen des jeweiligen Kunden, ob bzw. welche Mitarbeiter welche Art von Edenred Karte (siehe Punkt 2.1) in welcher Form (physisch oder virtuell) erhalten und ob bzw. wie viel Guthaben aufgeladen wird.

4.2. Edenred behält sich vor, die Bereitstellung von Edenred Karten und/oder Guthaben an bestimmte Nutzer abzulehnen, wenn die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der Karte bzw. des Guthabens nach Maßgabe des geltenden Rechts besteht.

4.3. Voraussetzung für die Nutzung einer physischen Edenred Karte ist deren Aktivierung durch den Nutzer entsprechend der mit der Karte mitgelieferten Anleitung. Virtuelle Edenred Karten bedürfen keiner Aktivierung durch den Nutzer, da sie bereits im aktivierten Status bereitgestellt werden.

5. NUTZUNG DER KARTEN
5.1. Mit der Zurverfügungstellung einer Edenred Karte an einen Nutzer ermächtigt der Kunde den Nutzer, die Edenred Karte zu nutzen sowie das darauf verfügbare Guthaben entsprechend diesen ANB nach freiem Ermessen einzulösen.

5.2. Jede Edenred Karte darf ausschließlich durch jenen Nutzer genutzt werden, dem sie vom Kunden namentlich zugewiesen wurde. Die Nutzung der Edenred Karte durch jede andere Person ist untersagt.

5.3. Die Nutzung einer Edenred Karte kann seitens Edenred jederzeit unterbunden werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie durch den Nutzer oder eine andere Person missbräuchlich verwendet wurde, wird und/oder werden soll.

5.4. Damit eine Zahlung mittels Edenred Karte möglich ist, muss sich mindestens so viel Guthaben auf der Karte befinden, wie der zu zahlende Betrag ausmacht. Falls der zu zahlende Betrag das sich auf der Edenred Karte befindliche Guthaben übersteigt, wird die Zahlung abgelehnt.

5.5. Der Nutzer hat allerdings die Möglichkeit, offene Beträge jeweils mit zumindest einem weiteren Zahlungsmittel (neben einer Edenred Karte) zu begleichen (Möglichkeit einer Zuzahlung bzw. Split-Zahlung).

5.6. Zahlungen mittels Edenred Karte muss durch den Nutzer autorisiert werden. Je nach Form der Edenred Karte (physisch oder virtuell) und Zahlungsmethode (direkt am Zahlungsterminal, kontaktlos oder mobil) kommen dafür eine dem Nutzer zugeteilte PIN oder andere Authentifizierungsmethode in Frage. Alle dem Nutzer zugeteilten Authentifizierungsmethoden sind streng geheim zu halten.

5.7. Wird eine Kartentransaktion mithilfe einer dem Nutzer zu-geteilten PIN oder anderen Authentifizierungsmethode vorgenommen, wird davon ausgegangen, dass die Transaktion ordnungsgemäß von diesem Nutzer autorisiert wurde. Edenred haftet in solchen Fällen nicht für einen etwaigen Verlust von Guthaben.

5.8. Im Fall einer Erstattung eines Betrags, dessen Zahlung ursprünglich mit einer Edenred Karte erfolgte, wird der Partner den rückzuerstattenden Betrag auf die jeweilige Edenred Karte zurückbuchen. Eine Erstattung des Betrags in bar ist untersagt. Allenfalls erfolgte Zuzahlungen mit einem anderen Zahlungsmittel dürfen nicht durch Aufbuchung auf Edenred Karten rückerstattet werden.

5.9. Es ist untersagt, Guthaben auf Edenred Karten gegen Bargeld einzutauschen.

5.10. Die physischen Edenred Karten sind mit einem Chip ausgestattet. Eine Beschädigung des Chips kann zur Unbenutzbarkeit der Edenred Karte führen. Edenred übernimmt keine Haftung für eine Beschädigung, die zufällig, durch Umwelteinwirkungen oder aufgrund der unsachgemäßen Handhabung von Edenred Karten entsteht.

6. APP UND NUTZERPORTAL
6.1. Der Nutzer hat die Möglichkeit sich über die MyEdenred App oder auf dem von Edenred bereitgestellten Nutzerportal meinedenred.at ein Nutzerkonto anzulegen. Dieses Nutzerkonto erlaubt Nutzern, Informationen zu ihren Edenred-Karten und den Guthaben (einschließlich Aufladungen und getätigte Zahlungen) sowie die aktuellen Einlösestellen einzusehen und die ihnen zugeteilte PIN abzurufen oder zu ändern.

6.2. Bei Anlegen eines Nutzerkontos hat der Nutzer ein sicheres Passwort zu wählen. Dieses Passwort ist streng geheim zu halten.

6.3. Die Nutzung eines Nutzerkontos kann seitens Edenred jederzeit unterbunden werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Nutzerkonto durch den Nutzer oder eine andere Person missbräuchlich verwendet wurde, wird und/oder werden soll.

7. GÜLTIGKEIT DER KARTEN UND DES GUTHABEN
7.1. Edenred Karten sind ab ihrem Produktionsdatum 3 Jahre gültig. Das konkrete Ablaufdatum ist bei physischen Edenred Karten als Aufdruck ersichtlich und kann bei virtuellen Edenred Karten über die MyEdenred App abgerufen werden. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums kann eine Edenred Karte nicht mehr genutzt werden. Um den Nutzern nach Ablauf der Gültigkeit ihrer Karte die Nutzung des Edenred Karten-Programms weiter zu ermöglichen, kann der Kunde Folgekarten bestellen. Der Gültigkeitszeitraum der Folgekarten beträgt ebenfalls 3 Jahre ab dem Produktionsdatum. Ein bei Ablauf des Gültigkeitszeitraums einer Edenred Karte noch vorhandenes Guthaben wird automatisch auf die Folgekarte übertragen, sobald diese aktiviert wird (siehe Punkt 4.3). Wird keine Folgekarte bestellt, verfällt ein allfällig noch vorhandenes Guthaben wie nachstehend beschrieben.

7.2. Die Gültigkeit des auf eine Edenred Karte aufgeladenen Guthabens ist grundsätzlich abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung der Aufladung durch den Kunden: Guthaben, dessen Aufladung im Zeitraum Jänner bis August bestellt wurde, kann jeweils bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Bestellung erfolgte, eingelöst werden. Bei einer Bestellung im Zeitraum September bis Dezember steht das Guthaben bis zum 31. Dezember des Folgejahres zur Einlösung zur Verfügung. Nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums verfällt ein allfällig noch vorhandenes Guthaben.

7.3. Betreffend die Gültigkeitsdauer von Guthaben kann zwischen dem Kunden und Edenred eine vom vorstehenden Punkt abweichende Vereinbarung bestehen. Der Nutzer hat lediglich Anspruch auf jene Gültigkeitsdauer von Guthaben, die zwischen dem jeweiligen Kunden und Edenred vereinbart ist.

8. VERLUST, KOMPROMITTIERUNG UND BESCHÄDIGUNG VON KARTEN ODER NUTZERKONTO
8.1. Über den Verlust oder die Kompromittierung einer Edenred-Karte oder des Nutzerkontos sowie den Verdacht auf Betrug oder auf ein sonstiges Risiko einer unautorisierten Nutzung hat der Nutzer Edenred unverzüglich zu informieren, damit eine missbräuchliche Nutzung schnellstmöglich unterbunden werden kann.

8.2. Besteht die Gefahr, dass eine unautorisierte Nutzung einer Edenred Karte stattfinden könnte, hat der Nutzer die Karte unverzüglich über die MyEdenred App oder auf meinedenred.at vorübergehend oder endgültig zu sperren.

8.3. Besteht die Gefahr, dass ein unautorisierter Zugriff auf das Nutzerkonto stattfinden könnte, hat der Nutzer unverzüglich das Passwort zu ändern.

8.4. Edenred haftet nicht für einen Verlust von Edenred Karten oder dem darauf befindlichen Guthaben, der durch eine unautorisierte Nutzung einer Edenred Karte oder eines Nutzerkontos verursacht wird, solange der Nutzer Edenred nicht entsprechend den vorstehenden Punkten informiert und die betroffene Edenred Karte gesperrt hat und sofern die unautorisierte Nutzung außerhalb der Einflusssphäre von Edenred gelegen ist.

8.5. Bei Verlust, Kompromittierung oder Beschädigung einer Edenred Karte kann der Kunde eine Ersatzkarte bestellen, was zur sofortigen endgültigen Sperrung der betroffenen Karte führt. Die Ersatzkartenbestellung kann vom Nutzer auch über die MyEdenred App oder auf meinedenred.at angestoßen werden. In diesem Fall muss der Kunde die Bestellung bestätigen. Ein auf der betroffenen Edenred Karte noch vorhandenes Guthaben wird automatisch auf die Ersatzkarte übertragen. Solange keine Ersatzkarte bestellt wird, kann auf ein allfällig noch vorhandenes Guthaben nicht zugegriffen werden. Etwaiges Guthaben verfällt wie in Punkt 7 beschrieben.

8.6. Für den Fall, dass Edenred eine Kartentransaktion untersuchen muss, kann Edenred die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Fragen an den Nutzer richten. Dieser verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Edenred und etwaigen zuständigen Behörden.

9. BEANSTANDUNG VON ABBUCHUNGEN
9.1. Besteht Grund zur Annahme, dass eine Abbuchung von Guthaben seitens Edenred unberechtigt erfolgt ist, wird Edenred dies auf Antrag des Nutzers prüfen. Hierzu hat der Nutzer Edenred die vom Partner ausgestellte Rechnung vorzulegen.
9.2. Edenred wird eine Rückbuchung des abgebuchten Guthabens vornehmen, wenn die Prüfung ergibt, dass die Abbuchung tatsächlich unberechtigt war und innerhalb der Einflusssphäre von Edenred gelegen ist.

10. AUSSCHEIDEN VON NUTZERN
Scheidet ein Nutzer als Mitarbeiter des Kunden aus oder soll aus anderen Gründen kein weiteres Guthaben mehr er-halten, kann der Kunde diesen Nutzer deaktivieren. Ein vom Kunden deaktivierter Nutzer bleibt jedoch berechtigt, ein noch vorhandenes Guthaben bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums seiner Edenred Karte oder des darauf befindlichen Guthabens (je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt) einzulösen. Nach Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums ist eine Nutzung der Edenred Karte oder des darauf befindlichen Guthabens nicht mehr möglich.

11. VERTRAGSBEENDIGUNG DURCH DEN KUNDEN
Kündigt der Kunde den Vertrag mit Edenred, ist die Bestellung oder Aufladung von Edenred Karten nicht mehr möglich. Bestehende Edenred Karten und bestehende Guthaben laufen analog Punkt 7 ab.

12. STEUER-, ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE PFLICH-TEN
Die Einhaltung der mit der Teilnahme des Kunden am Edenred Karten-Programm verbundenen steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Erstattung einer etwaigen Nachbelastung durch Edenred ist ausgeschlossen.

13. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
13.1. Edenred haftet dem Nutzer für den Ersatz von Schäden nur für den Fall, dass diese von Edenred, seinen Mitarbeitern oder anderen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden sowie reine Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

13.2. Aufgrund der Beschaffenheit des Edenred Karten-Programms kann Edenred dessen durchgehende und ununterbrochene Verfügbarkeit nicht gewährleisten. Edenred hat das Recht die Verfügbarkeit jederzeit einzuschränken, sofern das im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Systeme oder zur Durchführung von Wartungsmaßnahmen, die das ordnungsgemäße oder optimierte Funktionieren des Edenred Karten-Programms gewährleisten, notwendig ist.

14. DATENSCHUTZ
Edenred verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten des Nutzers. Nähere Informationen zu dieser Datenverarbeitung enthält die unter edenred.at/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung von Edenred.

15. ÄNDERUNGEN
Über Änderungen dieser ANB wird Edenred den Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen informieren. Die Zustimmung des Nutzers zu den geänderten AGB gilt als erteilt, wenn bei Edenred binnen eines Monats ab Erhalt der Information über die Änderungen kein schriftlicher Widerspruch (E-Mail ausreichend) des Nutzers einlangt. Edenred wird den Nutzer hierauf im Zusammenhang mit der Information über die Änderungen hinweisen. Außerdem wird Edenred dem Nutzer eine vollständige Fassung der geänderten AGB übermitteln.

16. ALLGEMEINES
16.1. Anwendbares Recht: Die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und Edenred unterliegt ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

16.2. Form: Änderungen der ANB bedürfen der Schriftform, wobei eine Erklärung per E-Mail ausreichend ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

16.3. Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und Edenred wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Edenred ist auch berechtigt, am Wohnsitz des Nutzers zu klagen.

16.4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der ANB. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Sinn und Zweck jenem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt.

 

Mastercard ist eine eingetragene Marke und das kreisförmige Design ist eine Marke von Mastercard International Incorporated.

Die mit Edenred Restaurant, Edenred Lebensmittel und Edenred Geschenk verbundenen Marketingleistungen werden erbracht durch:
Edenred Austria GmbH | Am Tabor 42, A-1020 Wien | UID: ATU15322201 |Geschäftsführer: Christoph Monschein, Patrick Langlois